§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Historischer Verein zu Frankfurt (Oder) e.V." und
hat seinen Sitz in Frankfurt (Oder). Das Geschäftsjahr des Vereins ist das
Kalenderjahr.
§ 2
Ziele
- Der Historische Verein zu Frankfurt (Oder) e.V. ist eine gemeinnützige
unabhängige örtliche Vereinigung zur Erforschung der Geschichte der Stadt
Frankfurt (Oder) und Umgebung in ihrer gesamten historischen Breite, zur
Verbreitung von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen und zur Förderung des
geschichtlichen Interesses in der Öffentlichkeit. Der Verein ist selbstlos
tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Der Verein steht allen historisch interessierten Bürgern offen, wenn sie
sich zum Humanismus und zur historischen Wahrheit verpflichten und sich über
geschichtliche Probleme artikulieren wollen. In diesem Sinne knüpft der Verein
an die Traditionen des Historischen Vereins für Heimatkunde zu Frankfurt
(Oder) an.
§3
Tätigkeiten
- Veranstaltung von Vorträgen und Gesprächsrunden sowie Unterstützung der
historischen Forschung für Vereinsmitglieder.
- Veröffentlichung und Popularisierung regionalgeschichtlicher
Forschungsergebnisse
- in redaktionell und materiell vom Verein getragenen vereinseigenen
Mitteilungen,
- in anderen öffentlichen Publikationsorganen.
- Schriftenaustausch und Korrespondenz mit anderen, der Verbreitung
geschichtlicher Forschungsergebnisse verpflichteten Vereinigungen und
Organisationen sowie mit Einzelpersonen.
- Pflege, Wahrung und Neubelebung des humanistischen historischen Erbes und
historischer Traditionen in Frankfurt (Oder).
- Anlage einer Vereinsbibliothek (keine Käufe, sondern aus Schenkungen und
Schriftenaustausch).
§ 4
Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede Einzelperson werden, die die Ziele und Tätigkeiten des
Vereins anerkennt.
- Die Vereinsmitgliedschaft ist schriftlich mit Angabe der Interessengebiete
beim Vorstand zu beantragen.
- Die Aufnahme erfolgt auf einer Vereinssitzung (Mitgliederversammlung) mit
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, nachdem sich das aufzunehmende
Mitglied persönlich vorgestellt hat und sich verpflichtet, die Satzung
anzuerkennen und das Vereinsleben aktiv mitzutragen.
- Die Aufnahme von passiven Mitgliedern im Sinne von materiell fördernder
Mitgliedschaft ist möglich.
- Die Mitgliedschaft endet durch
- schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahrs
beim Vorstand,
- Ausschluss bei Verstoß gegen die Satzung auf Beschluss einer
Mitgliederversammlung mit der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder,
- durch Tod.
- Einzelmitglieder haben Stimmrecht mit beschließender Stimme. Fördernde
Mitglieder haben beratende Stimme.
- Jedes Mitglied erhält kostenlos die Vereinsmitteilungen und kann die
Vereinsbibliothek benutzen.
§ 5
Ehrenmitgliedschaft
Einem Mitglied, welches sich um den Verein in hervorragendem
Maße verdient gemacht hat, kann durch Mehrheitsbeschluss einer
Mitgliederhauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes die Würde eines
Ehrenmitgliedes mit einer Urkunde verliehen werden.
§ 6
Finanzen
- Die Tätigkeit des Vereins wird finanziert durch
- Jahresbeiträge der Mitglieder, zu zahlen bis 31.03. des Kalenderjahres,
- Zuwendungen fördernder Mitglieder,
- kommunale Zuwendungen,
- Geldspenden.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
eingerichtet. Etwaige Gewinne oder nicht verbrauchte Einnahmen dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Die Höhe des Jahresbeitrages für das Einzelmitglied wird von der
Mitgliederhauptversammlung beschlossen.
- Das aus allen Finanzierungsquellen eingebrachte Eigentum ist
Gesamteigentum des Vereins.
- Der Verein haftet für alle Verbindlichkeiten ausschließlich mit dem
Vereinsvermögen. Persönliche Haftung der Einzelmitglieder ist ausgeschlossen.
§ 7
Mitgliederhauptversammlung
- Höchstes Organ des Vereins ist die Mitgliederhauptversammlung, die
jährlich im Januar zusammentritt und mit. Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Mitglieder Beschlüsse fasst.
- Auf der Mitgliederhauptversammlung werden
- auf die Dauer von zwei Geschäftsjahren der Vorstand und zwei
Kassenprüfer gewählt,
- Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen,
- die Jahresvorhaben des Vereins festgelegt ,
- der Jahresbericht des Vorstands sowie der Kassenbericht vorgelegt.
- Die außerordentliche Mitgliederhauptversammlung ist einzuberufen, wenn ein
Drittel der Mitglieder es schriftlich verlangt.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über die
Vereinsauflösung und über andere dringende, den Verein betreffende Probleme
mit einfacher Mehrheit. Anwesend müssen dabei mindestens zwei Drittel aller
Mitglieder sein. Sind zwei Drittel der Mitglieder hierbei nicht anwesend, so
entscheidet bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Zweidrittelmehrheit
ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden.
§ 8
Vorstand
- Die Verwaltung und Leitung des Vereins wird einen Vorstand von sechs
Mitgliedern übertragen. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, zwei
Stellvertretern, einem Schriftführer, einem Schatzmeister und einem
Bibliotheksverantwortlichen. Sind Vorstandsmitglieder verhindert, vertreten
sie sich gegenseitig.
- Der Vorstand ist beschlussfähig. wenn mindestens drei Mitglieder anwesend
sind.
- Als bevollmächtigte Vertreter im Rechtsverkehr gelten der Vorsitzende oder
ein Stellvertreter und der Schatzmeister.
- Der Vorstand organisiert die Tätigkeit des Vereins in Form von Sitzungen
des Vereins (Mitgliederversammlungen) und anderen Veranstaltungen.
- Die Vereinsversammlungen werden vom Vorstand einberufen. Die Einladung
erfolgt zusammen mit der Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand in
geeigneter Weise (mündlich, schriftlich oder Tageszeitung).
- Die Tagesordnung der Vereinssitzungen wird durch den Vorstand eingebracht.
- Ein unter Leitung des Schriftführers stehendes Redaktionskollegium
organisiert die Herausgabe der vereinseigenen Publikationen.
§ 9
Vereinssitzung (Mitgliederversammlung)
- Die Hauptform der Tätigkeit des Historischen Vereins sind die
Vereinssitzungen.
- Die Mitglieder haben das Recht, die Tagesordnung der Vereinssitzungen
mitzubestimmen.
- Die Mitglieder gestalten die Vereinssitzungen durch eigene Beiträge aktiv
mit.
§ 10
Vermögensregelung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
zwecks Verwendung für den Ankauf von Kunst- und Kulturgut.

